Die folgende Schulordnung dient dem friedlichen Zusammenleben in unserer Schule. Durch die Einhaltung der Regeln wollen wir dazu beitragen, dass sich alle wohl fühlen.
Allgemeine sittliche Normen
Alle Schülerinnen und Schüler halten sich an die allgemein anerkannten moralischen und sittlichen Normen. Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass grobe Verstöße gegen die Schulordnung auch zu einem Ausschluss aus der Schule führen können. Dies ist im Anhang genauer beschrieben.
Folgepflicht
Den Anweisungen von Lehrerinnen und Lehrern, sowie anderen offiziellen Aufsichtspersonen, folgen die Schülerinnen und Schüler unverzüglich.
Lernen
Die Schule dient den Schülerinnen und Schülern dazu, möglichst viel zu lernen und Kompetenzen zu erwerben. Dazu müssen sie selbst auch entsprechend beitragen und Verantwortung für den eigenen Lernprozess übernehmen. Zum Beispiel die Hausübungen regelmäßig machen, lernen, üben, die Schulsachen in Ordnung und mit in der Schule haben, sich im Unterricht aktiv einbringen.
Pünktlichkeit
Der Unterricht beginnt um 8 Uhr, daher ist es notwendig, spätestens 5 Minuten vor 8 Uhr in der Klasse zu sein, um die Schulsachen vorzubereiten. Jede Schülerin/Jeder Schüler geht sofort nach dem Läuten (auch am Ende jeder Pause) auf ihren/seinen Platz. Zur Pünktlichkeit gehört auch, dass Hausübungen, Verbesserungen, Unterschriften, Referate, Portfolios, Entschuldigungen, ... Termingerecht abgegeben werden.
Höflichkeit
Die Wertschätzung zwischen Menschen zeigt sich durch die Art, wie sie miteinander umgehen. Höflichkeit und Respekt sind an unserer Schule sehr wichtig. „Bitte", „Danke" und Grüßen sind Selbstverständlichkeiten. Höflich sein heißt auch, einander zuhören, den anderen ausreden lassen, einander helfen, allen Menschen mit Achtung begegnen, niemanden auslachen, beschimpfen oder ausschließen. Die Schülerinnen und Schüler grüßen auch alle Erwachsenen im Schulhaus höflich. Kopfbedeckungen nehmen alle in der Schule ab.
Pausenverhalten
Die Pause dient der Erholung. Bitte nicht schreien oder wild herum laufen, es soll auch niemand, z.B. durch Spiele, gefährdet werden. Raufen (auch zum Spaß) und Streiten vermeiden alle. In den kleinen und großen Pausen wird weder in den Gängen noch im Garten oder auf den Terrassen Ball gespielt. Während der Mittagspause nur im Freien, wenn eine Lehrer*in dies ausdrücklich erlaubt. Auch in den Sanitärräumen erwarten wir von unseren Schüler*innen gutes Benehmen. Es ist nicht nur ein Gebot der Höflichkeit, sondern Verpflichtung, die Toiletten sauber zu hinterlassen.
Stundenverhalten
Die Stunde beginnt mit dem Läuten. Ab diesem Zeitpunkt sind alle auf dem Platz. Die erste Stunde beginnt mit guten Gedanken, Wünschen oder Vorsätzen für den Tag, mit einem Gebet oder einem Lied, … . Die Schulsachen für diese Stunde liegen bereit. Nach der Stunde räumen die Schülerinnen und Schüler die Schulsachen der Stunde gleich weg und bereiten sich für die nächste Stunde vor. Sollte es einmal passieren, dass kein*e Lehrer*in kommt, gehen die Kinder / in der MS die Klassensprecher nach 5 Minuten in das Sekretariat und melden dies.
Während des Unterrichts versuchen alle, so viel wie nur möglich zu lernen und zu üben. Schwätzen, Herausrufen, Auslachen, …. sind Störungen, die von den Lehrer*innen nicht akzeptiert werden und Konsequenzen nach sich ziehen. Es geht darum, einander beim Lernen zu unterstützen. Niemand ist ein weniger wertvoller Mensch, wenn er in der Schule nicht ganz so gut ist. Gegessen wird nur in den Pausen. Wasser trinken darf man aus Flaschen mit sicheren Verschlüssen, wenn die Lehrperson es erlaubt, auch während des Unterrichts. Am Ende der Stunde löschen die Klassenordner*innen die Tafel.
Eigentum
Das Eigentum der Mitmenschen muss respektiert werden. Einer*einem Mitschüler*in Sachen wegzunehmen oder ungefragt auszuborgen, gibt es an unserer Schule nicht. Gegenstände (z.B.: Mützen, Hausschuhe, Schulsachen,…) von Mitschüler*innen werden nicht versteckt oder weggetragen. Einrichtungen der Schule, wie Bänke, Sessel, Wände, Kästen, PCs, … werden mit großer Sorgfalt behandelt und dürfen nicht beschädigt werden.
Klassenordnung
Jede Klasse erstellt selbst eine Klassenordnung. In dieser schreibt jede Klasse noch einmal auf, was allen Schüler*innen besonders wichtig ist.
Verlassen der Klasse
Am Ende des Unterrichts oder der Nachmittagsbetreuung werden die Sessel ordentlich hingestellt und der Abfall weggeräumt. Es bleibt auch nichts am Boden liegen. Die Tafel wird gelöscht. Die Schulsachen werden auf die dafür vorgesehenen Plätze gelegt. Die Fenster werden geschlossen. Schüler*innen, die auf ihre Eltern warten, halten sich im Bereich vor dem Sekretariat auf. Dabei benehmen sie sich, wie es einer*einem Schülerin*in der Europaschule entspricht.
Meldung von Schäden
Jeder Schaden sollte vermieden werden. Sollte doch einmal etwas kaputt gehen, bitte unverzüglich im Sekretariat oder einer Lehrperson melden. Für Schäden, die ein*e Schüler*in verursacht, haften die Eltern / die Erziehungsberechtigten.
Kaugummi
Kaugummi wird gar nicht erst in die Schule mitgenommen! Er ist an der Schule nicht erlaubt.
Spielen
Miteinander spielen ist schön. Dabei achten alle darauf, dass niemand gestört oder gefährdet wird. Geld ist niemals „mit im Spiel“. Eigene Spielsachen dürfen nur mit Erlaubnis der Lehrperosn in die Schule mitgebracht werden.
Reinlichkeit
Jeder Schüler*in versucht, auch in seiner äußeren Erscheinung dem Ruf unserer Schule zu entsprechen. Angemessene Kleidung ist selbstverständlich. Aber auch die Schule als Ganzes und der Platz vor der Schule sollen sauber bleiben. Wir sind alle für eine schöne Lernumgebung, in der man sich wohl fühlt, mit verantwortlich! Die Mitarbeiter*innen der Reinigungsfirma und der Essensfirma sind mit Respekt zu behandeln.
Energy-Drinks, Rauchen, Alkohol,...
Doch nicht in unserer Schule! Natürlich nicht erlaubt.
Hausschuhe
In unserer Schule sind die Schüler*innen aus Gründen der Hygiene, aber auch aus gesundheitlichen Gründen verpflichtet, Hausschuhe zu tragen. Diese werden angezogen, bevor die Klasse betreten wird. Die Straßenschuhe werden ordentlich unter die Bank in der Garderobe gestellt. Alle Schüler*innen tragen Hausschuhe, die als solche zu erkennen sind, keine Turnschuhe! Nach der Schule werden die Hausschuhe wieder ordentlich unter die Sitzbank der Garderobe gestellt.
Abmelden
Verlässt ein*e Schüler*in die Schule / Klasse/ Gruppe (auch bei Ausflügen), muss die Lehrerperson dies wissen. Die Schüler*in meldet sich deshalb ab. Das Verlassen des Schulhauses zu unüblichen Zeiten ist nur mit schriftlicher Bestätigung der Eltern möglich.
Abwesenheiten
a) Verspätung:
Jene Schüler*innen verspäten sich, welche nach dem Läuten unentschuldigt in die Unterrichtsstunden kommen. Das vermerkt der, die Unterrichtsstunde haltende, Pädagog*in und meldet es dem Klassenvorstand. Die Addition der Verspätungen (45 Minuten = 1 unentschuldigte Stunde) nimmt der Klassenvorstand vor. Für die Entschuldigung der Verspätung gelten die Festlegungen in Punkt b).
b) Versäumnis, Fernbleiben:
Die Schüler*innen können von den Unterrichtsstunden und von anderen Beschäftigungen nur in begründeten und entsprechend dem Folgenden nachgewiesenen Fällen fernbleiben. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, den Grund der Abwesenheit des Kindes schnellstmöglich telefonisch oder per E-Mail im Sekretariat der Schule zu melden. Die schriftliche Entschuldigung der Versäumnisse erfolgt beim Klassenvorstand. Wenn Schüler*innen das Fernbleiben nicht innerhalb von 3 Schultagen entschuldigen, müssen die versäumten Stunden als unentschuldigt angesehen werden.
Das Versäumnis ist dann als entschuldigt anzusehen, wenn das Schulkind dazu aufgrund des vorherigen schriftlichen Antrags des Erziehungsberechtigten die Erlaubnis erhielt. Das Fernbleiben von einer Unterrichtsstunde kann der jeweilige Fachlehrer, das Fernbleiben von mehreren Unterrichtsstunden, doch zusammenhängend höchstens für 1 Tag – des Klassenvorstands, eine dies übersteigende Zeitdauer die Schulleitung genehmigen.
Im Fall des Fernbleibens muss die Bestellung der Verpflegung für den folgenden Schultag bis morgens um 9:00 Uhr abgesagt werden. Wir weisen die Erziehungsberechtigten unserer Unterstützung erhaltenden Schüler*innen darauf hin, dass sie besonders im Fall der Abwesenheit auf die Absage der Mahlzeiten achten müssen. Sofern im Fall einer mehrtägigen Abwesenheit die Absage der Mahlzeiten nicht erfolgt, müssen die Erziehungsberechtigten die Summe der Unterstützung an unsere Stiftung rückerstatten, weil auch unsere Stiftung verpflichtet ist, diese dem Staatlichen Schatzamt zurück zu zahlen.
Krankheiten
Ein krankes Kind mit Fieber (gilt ab 37°C!), darf nicht zur Schule kommen bzw. muss umgehend abgeholt werden, wenn das Sekretariat die Eltern informiert, dass das Kind krank ist. Nach einer Infektionskrankheit (auch z.B. Läuseinfektion) darf das Schulkind nur mit ärztlicher Genehmigung wieder zur Schule kommen.
Aufenthalt im Schulhaus und auf dem gesamten Schulgelände (inkl. Spielplatz, Sportplatz,…)
Im Schulhaus und auf dem gesamten Schulgelände dürfen sich Kinder nur aufhalten, wenn auch eine Lehrperson der Schule oder eine von der Schule autorisierte Aufsichtsperson dabei ist (dies gilt besonders auch für den Bereich der Tischtennistische im Schulhaus, im Garten, auf dem Spielplatz, auf dem Sportplatz, auf den Ruheplätzen unter den Bäumen, auf den Terrassen,…). In einen anderen Raum (z.B. Turnsaal, Physiksaal) gehen die Schüler*innen erst nach dem Läuten, wenn die Stunde beginnt. Die Nachmittagsbetreuung endet um 17:00 Uhr, deshalb müssen alle Schulkinder bis zu diesem Zeitpunkt von der Schule abgeholt werden.
Abholung von der Nachmittagsbetreuung
Kinder werden nicht in der Lern und Aufgabenzeit abgeholt, um die anderen nicht zu stören.
Turnsaal
Der Turnsaal dient der sportlichen Betätigung. Die Schüler*innen tragen Turnschuhe mit weißer Sohle. Ohne Aufsicht ist niemand im Turnsaal. Geräte, Bälle oder Matten, etc. dürfen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Lehrpersonen verwendet werden. Selbstverständlich wird der Turnsaal nie mit Straßenschuhen betreten und alles wird wieder auf den richtigen Platz geräumt. Im Turnsaal ist es verboten zu essen oder zu trinken.
Fenster
Die Fenster werden nur mit Erlaubnis einer Lehrperson geöffnet. Nach der Stunde, aber vor allem am Ende des Unterrichtstages achten alle, vor allem die Lehrer*innen darauf, dass die Fenster auch wieder geschlossen werden.
Mittagessen
Die Nachmittagsgruppen beten vor dem Essen. Das Essen wird ruhig und manierlich eingenommen. Auf den Teller sollte man sich nur so viel geben lassen, wie viel man essen will und kann. Jederzeit kann man etwas nach holen, wenn man noch hungrig ist. Wegwerfen wollen wir kein Essen. Das Essgeschirr wird möglichst ohne viele Reste zurück gestellt. Knochen, Schalen, Servietten, etc. werden in den Mülleimer geworfen, die Gläser, die Teller, das Besteck auf die vorgesehenen Plätze gestellt. Alle sind um Ruhe und eine angenehme Atmosphäre bemüht. Der Essplatz/Tisch wird sauber abgeräumt und für die später Essenden vorbereitet, wenn dies von der Aufsichtsperson angeordnet wird. Auffallend schlechtes Benehmen während der Mahlzeiten kann zu einem Ausschluss vom Mittagessen führen.
Es ist nicht erlaubt, dass Schüler*innen sich per Lieferservice oder durch Eltern Fastfood (z.B. Pizza, Sushi, Hamburger,…) in die Schule bestellen.
Fundgegenstände
Fundgegenstände bitte im Sekretariat oder beim Portier abgeben. Mehrmals im Jahr werden diese Gegenstände im Eingangsbereich auf Tischen ausgestellt. Übrig gebliebene Dinge werden an bedürftige Kinder verschenkt.
Mobiltelefone, Smartwatches, andere elektronische Geräte
Mobiltelefone, Smartwatches und andere elektronische und digitale Geräte müssen vor dem Betreten des Schulgebäudes ausgeschaltet werden und dies bis zum Verlassen des Schulgeländes bleiben. Es reicht nicht, wenn sie nur auf lautlos gestellt sind. Eingeschaltete Geräte werden von den Lehrpersonen in Verwahrung genommen und können nur von den Eltern in der Direktion abgeholt werden. Dies gilt auch für andere elektronische und digitale Geräte, die unerlaubt in die Schule mitgebracht wurden.
Ausnahme: Lehrpersonen erlauben die Benutzung dieser Geräte im Rahmen des Unterrichts.
Sportgeräte
Skateboards, Rollerblades, Tretroller... sind Geräte für die Freizeit und sollten daher nicht in die Schule mitgebracht werden. Ausnahme: eine schriftliche Erlaubnis der jeweiligen Lehrperson.
Mittagspause
In einer Unterrichtspause dürfen Kinder den Aufsichtsbereich der Lehrerpersonen nicht verlassen. In der Mittagspause bleiben die Schüler*innen der MS unter Aufsicht einer Lehrperson im Bereich ihrer Klassen/Gänge. Herumlaufen im Schulhaus ist nicht erlaubt! Es ist den Schulkindern auch nicht erlaubt, während der Mittagspause das Schulhaus zu verlassen oder einkaufen zu gehen!
Pflanzen
Alle Pflanzen in der Schule und im Garten werden schonend behandelt. Daher keine Äste, Blüten, oder Blätter abreißen, nicht durch die bepflanzten Beete laufen und natürlich auch nicht auf Bäume klettern.
Spielplatz
Der Spielplatz dient den Schüler*innen unserer Schule zum Ausruhen. Auf dem Spielplatz dürfen sich die Kinder ausschließlich unter Aufsicht des pädagogischen Personals der Schule aufhalten. Die jeweiligen Bestimmungen des Spielplatzes müssen eingehalten werden.
Umgang miteinander
Höflich, freundlich, wertschätzend, sozial verträglich, hilfsbereit, ehrlich!
Anhang
Hier sind noch einmal Gründe angeführt, die zum (teilweise sofortigen) Ausschluss aus der Österreichisch–Ungarischen Europaschule Budapest führen können:
Nichterfüllung der finanziellen Pflichten
Abmeldung vom Religionsunterricht
Herabwürdigung religiöser Inhalte oder Glaubensgemeinschaften
Tätliche und/oder schwere verbale Übergriffe der Eltern gegenüber Mitgliedern der Schulgemeinschaft
Alkohol-, Nikotin-, Drogengebrauch oder -besitz
Wiederholte schwere Lüge oder Scheinleistungen
Permanentes schweres Stören des Unterrichts
Negative rassistische Handlungen oder Äußerungen
Wiederholte schwere Pflichtverletzung oder Nichtbefolgung der Lehreranweisungen
Stark rufschädigendes Verhalten, schweres asoziales Verhalten, schwere Herabwürdigung von Eltern, Lehrpersonen , Mitschülerinnen und Mitschülern, Mitgliedern der Schulgemeinschaft
Schädigung, Entwendung fremden Eigentums, schwerer Vandalismus
Trotz zweimaliger Ermahnung weiteres unentschuldigtes Fehlen
Nichtberechtigung zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe
Handlungen, die laut Strafgesetzbuch eine Straftat darstellen [insbesondere: Tätlichkeiten, Diebstahl, sexuelle Übergriffe (konkret und verbal), Fälschen von Unterschriften und Dokumenten (zB. Schularbeit)...]
„Cybermobbing“ [Unter Cybermobbing versteht man die Belästigung, das absichtliche Beleidigen, Herabwürdigen, Bloßstellen oder Bedrohen anderer Menschen mit Hilfe elektronischer Kommunikationsmittel und neuer Medien (z.B. Internet oder Handy).]